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             Ab dem ersten Juli haben Urlauber der Balearen täglich 
              eine Ökosteuer an die Betreiber von touristischen Unterkünften 
              zu leisten. Es handelt sich um eine direkte von der Balearen Regierung 
              erhobene Steuer, welche von Urlaubern in Unterkünften, die 
              touristisch vermietet werden, erhoben wird.
             Unter touristischen Unterkünften werden generell 
              alle Unterkünfte verstanden, die eine gewerbliche Lizenz der 
              Insel Regierung für touristische Vermietungen haben und somit 
              im Register für touristische Vermietungen eingetragen sind.
             Aber die Öko-Steuer kann auch Unterkünfte 
              betreffen, die nicht in diesem Register aufgenommen wurden, da sie 
              die Auflagen des Tourismusgesetz 8/2012 nicht erfüllen. Sofern 
              eine oder mehrere der folgenden Bedingungen erfüllt werden, 
              haben auch diese Unterkünfte die Öko-Steuer an das hiesige 
              kommunale Finanzamt zu leisten:
             
              Sofern sie dieselben Dienstleistungen erfüllen wie ein 
                Hotel und gewerbliche Vermietungen ausführen.Sofern die Unterkünfte dieselben Werbemethoden und Medien 
                benutzen wie die Unterkünfte der touristischen Vermietungen. 
                Hierunter werden Reiseagenturen, Webseiten und Makleragenturen 
                verstanden, die die Unterkünfte dem Endverbraucher gewerblich 
                anbieten.Sofern die Vermietung einen Zeitraum betrifft, der kürzer 
                als 2 Monate ist, außer es kann belegt werden, dass es sich 
                um eine Kurzzeitvermietung, ein temporäres Mietverhältnis 
                nach dem spanischen Mietgesetz (Ley 29/1994, de arrendamientos 
                urbanos) handelt, also um eine Privatvermietung. Sollte eine dieser Bedingungen erfüllt sein, 
              so hat der Eigentümer der Immobilie, welche ab Juli 2016 touristisch 
              vermietet wurde, die Verpflichtung die Ökosteuer für einen 
              jeden Urlaubstag, pro Person und nachweisbarer Bettenbelegung an 
              das kommunale Finanzamt (Agencia Tributaria de Illes Balears, genannt 
              ATIB) abzuführen.
             Desgleichen, wenn bei einer Kurzzeitvermietung der 
              Beleg über ein temporäres Mietverhältnis, und zwar 
              der unterschriebene Mietvertrag mit einer Ausweiskopie des Mieters, 
              nicht erbracht werden kann.
             Sollte die Vermietungsagentur direkt gegenüber 
              den Endkunden auftreten, so kann auch diese für die steuerlichen 
              Verpflichtungen und deren Zahlungen vom kommunalen Finanzamt in 
              Anspruch genommen werden.
             Die Tarife der Ökosteuer wurden in der Ibiza 
              Heute im Mai 2016 veröffentlicht:  
             Fünf-Sterne-Hotels und Vier-Sterne-Plus Hotels: 
              2,00 Euro (Nebensaison: 1,- Euro)Vier-Sterne- und Drei-Sterne-Plus Hotels: 1,50 Euro (Nebensaison: 
              0,75 Euro)
 Ein bis Drei-Sterne Hotels: 1,00 Euro (Nebensaison: 0,50 Euro)
 Apartment-Hotels (vier Schlüssel): 2,00 Euro (Nebensaison: 
              1,- Euro)
 Apartment-Hotels (drei Schlüssel Superior): 1,50 Euro (Nebensaison: 
              0,75 Euro)
 Apartment-Hotels (bis drei Schlüssel): 1,00 Euro (Nebensaison: 
              0,50 Euro)
 Privat-Unterkünfte: 1,00 Euro (Nebensaison: 0,50 Euro)
 Landhotels/Agrotourismus: 1,00 Euro (Nebensaison: 0,50 Euro)
 Hostals, Pensionen, Herbergen, Campingplätze: 0,50 Euro (Nebensaison: 
              0,25 Euro)
 Kreuzfahrtschiffe: 1,00 Euro (Nebensaison: 0,50 Euro)
 Die Hochsaison fängt mit dem 01.04. eines jeden 
              Jahres an und endet am 31. Oktober. Die Rest Zeit des Jahres wird 
              als Nebensaison betrachtet.
             Die maximale Bettenbelegung einer Immobilie ist meistens 
              in der Lizenz für touristische Vermietungen und der Bewohnbarkeitsbescheinigung 
              der vermieteten Immobilie ersichtbar.
             Es gibt zwei Zahlungsmodalitäten:  
             a) Die Zahlung einer Pauschalquote (estimación 
              objectiva). Und zwar ist diese mit einem Antrag an das kommunale 
              Finanzamt zu erstellen. Der Zahlungstermin dieser Pauschalquote 
              hat vom 1. September bis zum 20. September 2016 zu erfolgen. Später 
              wird einmal jährlich die zu zahlende Jahresquote vom Finanzamt 
              berechnet, und zwar unabhängig davon, ob die Immobilie wirklich 
              vermietet war. Diese Zahlungsmodalität bietet sich für 
              Hotels oder Unterkünfte an, die ihre Jahresbuchungen genau 
              bestimmen können. 
             b) Die Direktzahlung (estimación directa), 
              welche Quartalsweise in einem Jahr mit dem Steuerformular 700 vorgenommen 
              wird, und zwar fällt die erste Zahlung der Öko-Steuer 
              2016 vom ersten bis 20. Oktober für die Vermietungen der Monate 
              Juli, August und September 2016 an. Die letzte Einreichfrist für 
              das Jahr 2016 ist das 4. Quartal, und zwar bis zum 20. Januar 2017. 
              Im Monat April 2017 ist die Jahreszusammenfassung der gezahlten 
              Öko-Steuer des Jahres 2016 mit dem Formular 790 an das kommunale 
              Finanzamt zu leisten. 
             Formelle Verpflichtungen des Immobilieneigentümers: 
               
             Der Eigentümer hat einen Ordner/Buch mit den 
              Ausweiskopien und Zahlungsbelegen der Öko-Steuer pro Urlauber 
              in seiner Unterkunft zu führen.
             Kinder unter 16 Jahren sind von der Ökosteuer 
              ausgenommen. Doch um dies dokumentieren zu können, ist die 
              Ausweiskopie dieser, neben den anderen formellen Verpflichtungen, 
              beizubringen.
             Durch die Öko-Steuer hat nun auch das staatliche 
              Finanzamt einen weiteren Informationszweig, um nicht versteuerten 
              Mieteinkünften auf den Balearen nachzuspüren. Der letzte 
              Einreichtermin für die auf den Balearen erzielten Mieteinkünfte 
              des Jahres 2016 ist das 4. Quartal, und zwar endet dieses am 20. 
              Januar 2017.
 
   
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