Bufete de abogados y asesores fiscales - THEDENS

 

 

Die Erhöhung der Mehrwertsteuer

von der Economista (Steuerberaterin) Kathrin Thedens aus der Kanzlei Thedens

 

Ein kurzer Überblick über die ab sofort anzuwendende spanische Mehrwertsteuer und der Vorsteuer (Retención), bei "Professionellen Selbstständigen", die am 14. Juli 2012 im BOE (Bundesgesetzblatt) Nº 168 bekannt gegeben wurde.

Ab wann wird die spanische Mehrwertsteuer erhöht?

Ab dem 01.09.2012 wurde die spanische Mehrwertsteuer von 18% auf 21% erhöht.

Welches sind die neuen spanischen Mehrwertsteuersätze?

21%, 10% und 4%.

Wann wird welcher Mehrwertsteuersatz angewandt?

Für die Anwendung des entsprechenden Mehrwertsteuersatzes ist die Zahlung einer Rechnung und nicht das Rechnungsdatum entscheidend. Sollte eine Rechnung vor dem 01.09.2012 gezahlt worden sein, so wird noch der bis dahin geltende Steuersatz angewendet. Zahlungen ab dem 01.09.2012 werden mit den neuen Mehrwertsteuersätzen besteuert.

Generell wird der Mehrwertsteuersatz von 21% angewandt.

Ab dem 01.09.2012 werden die folgenden Produkte und Serviceleistungen mit 21% besteuert, statt wie vorher mit 8%:

1) Friseur
2) Dekorative Blumen
3) Bestattungen
4) Einfuhr von Kunstgegenständen
5) Die Serviceleistungen von Interpreten, Künstlern und Technikern, für Filmproduzenten und Theaterorganisatoren.
6) Eintritt in Theater, Konzerte, Zoo, Kino und andere kulturelle Veranstaltungen.
7) Zahnarztbehandlungen
8) Schulmaterial

Unter den Mehrwertsteuersatz von 10% fallen die folgenden Produkte und Serviceleistungen:

1) Lebensmittel für Menschen und Tiere. Hierunter fallen alle Lebensmittel und Getränke, außer alkoholische Getränke und Zigaretten, welche vom minderen Mehrwertsteuersatz ausgenommen sind. Sie werden generell mit 21% besteuert.
2) Restaurants, es sei denn es handelt sich um Lokale mit gemischten Aktivitäten von Bar, Live- Musik und Restaurant, denn dann ist ein Mehrwertsteuersatz von 21% anzuwenden.
3) Übernachtungen im Hotel, Campingplatz etc.
4) Trink- und Leitungswasser
5) Medikamente für Tiere
6) Medizinische Prothesen und Apparate.
Hygiene- und Kosmetikartikel hingegen werden vom minderen Mehrwertsteuersatz ausgeschlossen und mit 21% besteuert.
7) Reiseagenturen
8) Der Eintritt in Museen, Messen und von Sportveranstaltungen.
9) Gebühren in Leihbibliotheken
10) Reparaturen und Renovierungen von Privatwohnungen
11) Privatvermietungen mit Kaufoption der Immobilie. Hierzu ist jedoch anzumerken, dass der superreduzierte Mehrwertsteuersatz von 4% bis Ende 2012 anzuwenden ist, sollte die Wohnung (Neubau) noch notariell vor dem 31.12.2012 gekauft werden.

Ab dem 01.01.2013 fällt jedoch bei einem Erstkauf einer Neubauwohnung ein Mehrwertsteuersatz von 10% an.

Jedoch beim Kauf von Neubauten, die sich noch im Bau befinden oder Grundstücken mit Baulizenz auf denen schon die ersten Baumassnahmen stattfanden, wird der generelle Mehrwertsteuersatz von 21% angewandt.

Desgleichen wird der generelle Mehrwertsteuersatz von 21% bei Vermietung und dem Kauf von Büroräumen und gewerblich genutzten Räumen fällig.
Der Nutzungszweck der Immobilie ist ausschlaggebend dafür, welcher Steuersatz angewendet werden muss.

Beim notariellen "Kauf" von Boots-Liegeplätzen auf den Balearen fällt immer die Zahlung der Mehrwertsteuer von 21% an. Denn in diesem Fall tritt der Verkäufer Rechte in Bezug auf den Liegeplatz an den Käufer ab (Concesión).

Unter den superreduzierten Mehrwertsteuersatz von 4% fallen die folgenden Produkte und Serviceleistungen

1) Brot
2) Mehl
3) Alle Milchprodukte.
4) Eier
5) Früchte und Gemüse
6) Zeitungen, Zeitschriften und Bücher
7) Musik-CDs
8) Medikamente
9) Rollstühle und deren Reparatur.
10) Betreuung von sozial Schwachen.
11) Erstkauf eines Einfamilienhauses (Neubau) zur privaten Nutzung durch einen nicht gewerblichen Käufer: Hier veranschlagt das Finanzamt bis Ende des Jahres 2012 den verminderten Mehrwertsteuersatz von 4%. Ferner wird die Grunderwerbssteuer auf 1% (!) reduziert. Bei einer Steuerbelastung von insgesamt 5% lohnt es sich einen Neubau zu kaufen. Doch diese Variante hat nur noch Anwendung bis Ende 2012. Ab dann wird der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 10% angewandt.

Retención (Vorsteuer):

Die "Retención" ist eine Vorsteuer des Finanzamts und wird auf verschiedene Steuerzahlungen erhoben:
Dividenden-/ Zinszahlungen
Veräußerungsgewinne
Lohn von Angestellten
Selbstständige
Gewerbliche Vermietungen

Mit dem BOE vom 14. Juli wurde nun auch die Vorsteuer (Retención) von selbstständigen Personen, den sogenannten "Professionellen Selbstständigen", bis Ende 2012 von 15% auf 21% erhöht. Ab 2014 soll diese dann auf 19% gesenkt werden. Unter die sogenannten "Professionellen Selbstständigen" fallen z.B. Notare, Makler, Architekten, Rechtsanwälte, Steuerberater als auch das Handelsregister und Grundbuchamt.

Somit ist im Jahr 2012 und wahrscheinlich auch im Jahr 2013 fast generell auf alle oben genannten Steuerzahlungen eine Vorsteuer (Retención) von 21% an das Finanzamt zu zahlen.