Ein kurzer Überblick über die ab sofort
anzuwendende spanische Mehrwertsteuer und der Vorsteuer (Retención),
bei "Professionellen Selbstständigen", die am 14.
Juli 2012 im BOE (Bundesgesetzblatt) Nº 168 bekannt gegeben
wurde.
Ab wann wird die spanische Mehrwertsteuer erhöht?
Ab dem 01.09.2012 wurde die spanische Mehrwertsteuer
von 18% auf 21% erhöht.
Welches sind die neuen spanischen Mehrwertsteuersätze?
21%, 10% und 4%.
Wann wird welcher Mehrwertsteuersatz angewandt?
Für die Anwendung des entsprechenden Mehrwertsteuersatzes
ist die Zahlung einer Rechnung und nicht das Rechnungsdatum entscheidend.
Sollte eine Rechnung vor dem 01.09.2012 gezahlt worden sein, so
wird noch der bis dahin geltende Steuersatz angewendet. Zahlungen
ab dem 01.09.2012 werden mit den neuen Mehrwertsteuersätzen
besteuert.
Generell wird der Mehrwertsteuersatz von 21%
angewandt.
Ab dem 01.09.2012 werden die folgenden Produkte und
Serviceleistungen mit 21% besteuert, statt wie vorher mit 8%:
1) Friseur
2) Dekorative Blumen
3) Bestattungen
4) Einfuhr von Kunstgegenständen
5) Die Serviceleistungen von Interpreten, Künstlern und Technikern,
für Filmproduzenten und Theaterorganisatoren.
6) Eintritt in Theater, Konzerte, Zoo, Kino und andere kulturelle
Veranstaltungen.
7) Zahnarztbehandlungen
8) Schulmaterial
Unter den Mehrwertsteuersatz von 10% fallen
die folgenden Produkte und Serviceleistungen:
1) Lebensmittel für Menschen und Tiere. Hierunter
fallen alle Lebensmittel und Getränke, außer alkoholische
Getränke und Zigaretten, welche vom minderen Mehrwertsteuersatz
ausgenommen sind. Sie werden generell mit 21% besteuert.
2) Restaurants, es sei denn es handelt sich um Lokale mit gemischten
Aktivitäten von Bar, Live- Musik und Restaurant, denn dann
ist ein Mehrwertsteuersatz von 21% anzuwenden.
3) Übernachtungen im Hotel, Campingplatz etc.
4) Trink- und Leitungswasser
5) Medikamente für Tiere
6) Medizinische Prothesen und Apparate.
Hygiene- und Kosmetikartikel hingegen werden vom minderen Mehrwertsteuersatz
ausgeschlossen und mit 21% besteuert.
7) Reiseagenturen
8) Der Eintritt in Museen, Messen und von Sportveranstaltungen.
9) Gebühren in Leihbibliotheken
10) Reparaturen und Renovierungen von Privatwohnungen
11) Privatvermietungen mit Kaufoption der Immobilie. Hierzu ist
jedoch anzumerken, dass der superreduzierte Mehrwertsteuersatz von
4% bis Ende 2012 anzuwenden ist, sollte die Wohnung (Neubau) noch
notariell vor dem 31.12.2012 gekauft werden.
Ab dem 01.01.2013 fällt jedoch bei einem Erstkauf
einer Neubauwohnung ein Mehrwertsteuersatz von 10% an.
Jedoch beim Kauf von Neubauten, die sich noch im Bau
befinden oder Grundstücken mit Baulizenz auf denen schon die
ersten Baumassnahmen stattfanden, wird der generelle Mehrwertsteuersatz
von 21% angewandt.
Desgleichen wird der generelle Mehrwertsteuersatz
von 21% bei Vermietung und dem Kauf von Büroräumen und
gewerblich genutzten Räumen fällig.
Der Nutzungszweck der Immobilie ist ausschlaggebend dafür,
welcher Steuersatz angewendet werden muss.
Beim notariellen "Kauf" von Boots-Liegeplätzen
auf den Balearen fällt immer die Zahlung der Mehrwertsteuer
von 21% an. Denn in diesem Fall tritt der Verkäufer Rechte
in Bezug auf den Liegeplatz an den Käufer ab (Concesión).
Unter den superreduzierten Mehrwertsteuersatz von
4% fallen die folgenden Produkte und Serviceleistungen
1) Brot
2) Mehl
3) Alle Milchprodukte.
4) Eier
5) Früchte und Gemüse
6) Zeitungen, Zeitschriften und Bücher
7) Musik-CDs
8) Medikamente
9) Rollstühle und deren Reparatur.
10) Betreuung von sozial Schwachen.
11) Erstkauf eines Einfamilienhauses (Neubau) zur privaten Nutzung
durch einen nicht gewerblichen Käufer: Hier veranschlagt das
Finanzamt bis Ende des Jahres 2012 den verminderten Mehrwertsteuersatz
von 4%. Ferner wird die Grunderwerbssteuer auf 1% (!) reduziert.
Bei einer Steuerbelastung von insgesamt 5% lohnt es sich einen Neubau
zu kaufen. Doch diese Variante hat nur noch Anwendung bis Ende 2012.
Ab dann wird der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 10% angewandt.
Retención (Vorsteuer):
Die "Retención" ist eine Vorsteuer
des Finanzamts und wird auf verschiedene Steuerzahlungen erhoben:
Dividenden-/ Zinszahlungen
Veräußerungsgewinne
Lohn von Angestellten
Selbstständige
Gewerbliche Vermietungen
Mit dem BOE vom 14. Juli wurde nun auch die Vorsteuer
(Retención) von selbstständigen Personen, den sogenannten
"Professionellen Selbstständigen", bis Ende 2012
von 15% auf 21% erhöht. Ab 2014 soll diese dann auf 19% gesenkt
werden. Unter die sogenannten "Professionellen Selbstständigen"
fallen z.B. Notare, Makler, Architekten, Rechtsanwälte, Steuerberater
als auch das Handelsregister und Grundbuchamt.
Somit ist im Jahr 2012 und wahrscheinlich auch im
Jahr 2013 fast generell auf alle oben genannten Steuerzahlungen
eine Vorsteuer (Retención) von 21% an das Finanzamt zu zahlen.
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