Wird reguliert im Decreto 145/1997, vom 21. November
1997.
Sollten Sie Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten
wollen, ist es unabdingbar, dass Ihre Immobilie gewisse Unterlagen
vorzuweisen hat. Zu diesen Unterlagen gehören unter anderem
die Bewohnbarkeitsbescheinigung der Immobilie, als auch ein Energiezertifikat.
Immer häufiger kommt es bei Immobilienverkäufen zu Verzögerungen,
da bei der Verkaufsabwicklung der Verkäufer feststellt, dass
er genau eines dieser Dokumente nicht mehr besitzt, diese abgelaufen
sind oder nie besessen hat.
Wozu benötigt eine Immobilie eine Bewohnbarkeitsbescheinigung?
Die Bewohnbarkeitsbescheinigung ist ein vom Inselrat
(Cosell Insular) ausgestelltes Dokument, welches die Nutzung und
Bewohnbarkeit einer Immobilie belegt. Es dokumentiert, dass ein
zu Wohnzwecken bestimmtes Gebäude über die Mindestanforderungen
an Größe, Hygiene und sanitären Einrichtungen und
deren Anschlüsse sowie Installationen verfügt. Es weist
die vorhandenen Schlafplätze der Immobilie aus und ist daher
ein weiterer Beleg neben der Grundbucheintragung und Katastereintragung
dafür, dass die Immobilie ordnungsgemäß nach dem
bestehenden Bauordnungsgesetzen gebaut wurde und somit den legalen
Baubestimmungen entspricht.
Sollte der Eigentümer einer Immobilie diese nicht
nachweisen können, so kann dies ein Hinweis dafür sein,
dass die letzten baulichen Veränderungen der Immobilie nicht
mit einer offiziellen Baulizenz und Bauabnahme des Bauamts der Gemeinde
erfolgten.
Die Bewohnbarkeitsbescheinigung dient für den
Anschluss der öffentlichen Dienstleistungen, von Wasser, Strom
und Gas. Erst mit der Ausstellung der Bewohnbarkeitsbescheinigung
ist es möglich, mit den Strom- und Wassergesellschaften ein
Vertragsverhältnis für die Lieferung von Strom und Wasser
einzugehen oder um den Anschluss an die öffentlichen Abwässer
zu erhalten.
Bei einer kommerziellen touristischen Vermietung,
hierunter wird keine Privatvermietung verstanden, sondern die Eintragung
der Immobilie im Register für touristische Vermietungen mit
dem Erhalt der dazugehörigen Lizenz für gewerbliche Vermietungen,
ist die Bewohnbarkeitsbescheinigung ein wichtiger Bestandteil, der
belegt, dass die Immobilie überhaupt für gewerbliche Vermietungen
geeignet ist. Das Nichtvorhandensein einer aktuellen Bewohnbarkeitsbescheinigung
bei gewerblichen Vermietungen kann bewirken, dass die Immobilie
mit Strafen vom Consell Insular belegt wird, da diese die Mindestauflagen
zur gewerblichen Vermietung nicht erfüllt. Bei Privatvermietungen
hingegen ist eine aktuelle Bewohnbarkeitsbescheinigung nicht vorzuweisen.
Die Notare und die Grundbuchämter sind verpflichtet,
sämtliche Unterlagen, die zur Errichtung des Neubaus und seine
Veränderungen führten, der Neubauurkunde beizufügen,
so dass eine Eintragung des Bauwerks im zuständigen Grundbuchamt
erfolgen kann. (RDL 2/2008, vom 20.06 Ley de suelo).
Die Bewohnbarkeitsbescheinigung läuft nach 10
Jahren ab und ist dann zu erneuern.
Wo wird die Bewohnbarkeitsbescheinigung für
Ibiza und Formentera beantragt?
Beim Consell Insular (Inselrat) von Ibiza und Formentera
werden die "Cédula de Habitabilidad" (Bewohnbarkeitsbescheinigung)
für die dort gebauten Immobilien, ob Häuser oder Apartments,
beantragt.
Dazu muss zusammen mit dem Antrag eine Kopie des Ausweises
des Grundstückseigentümers, Grundbuchauszug, Katasterdaten,
datierte und von dem Architekten und dem technischen Architekten
(Aparejador) unterzeichnete Fotos von dem Haus, ein von dem Architekten
und dem technischen Architekten (Aparejador) unterzeichneten Lageplan
des Grundstücks, die Baugenehmigungen, die Bauabschlussbescheinigungen
der genannten Architekten und der Gemeinde eingereicht werden.
Es gibt 3 verschiedene Anträge:
1.- Die Bewohnbarkeitsbescheinigung der ersten
Bewohnung- cédula de primera ocupación:
Diese ist erforderlich nach der offiziellen Bauabnahme:
eines Neubaus, der Erweiterung eines Neubaus, sofern Anbauten oder
Nutzungsänderungen vorgenommen wurden.
2.- Die Erneuerung der bestehenden Bewohnbarkeitsbescheinigung-
cédula de renovación:
Diese sollte beantragt werden, wenn die ursprünglich
beantragte Bewohnbarkeitsbescheinigung nach 10 Jahren abgelaufen
ist und keine baulichen Erweiterungen ohne offizielle Bauabnahme
des Bauamts an der Immobilie vorgenommen wurden.
3.- Die Ersatzbewohnbarkeitsbescheinigung- cédula
de carencia:
Diese ist erhältlich, sofern es sich um eine
Immobilie handelt, die vor dem 1. März 1987 legal gebaut wurde,
bisher keine Bewohnbarkeitsbescheinigung besaß und auch keine
weiteren baulichen Veränderungen an dem Bauwerk vorgenommen
wurden. Oder wenn Ihre Immobilie noch nie eine Bewohnbarkeitsbescheinigung
besaß und alle bestehenden Bauten über eine offizielle
Bauabnahme der Gemeinde verfügen.
Problematik:
Oft wurden an den Immobilien bauliche Veränderungen
vorgenommen, die keine Bauabnahme (final de obra) des Bauamts der
Gemeinde haben. Der Grund hierfür kann die Unwissenheit des
Eigentümers gewesen sein oder er hat es aus Sorge getan, dass
die Gemeinde die baulichen Veränderungen gar nicht genehmigen
wird. Letzteres kann geschehen, wenn gesetzlich vorgeschriebene
Bauabstände nicht eingehalten wurden, das Bauvolumen der Immobilie
in Bezug zur Grundstücksgröße überschritten
wurde - häufig bei der Bebauung von "suelo rústico,"
oder sich die Immobilie in Natur -Schutzzonen befindet, in denen
eine Bebauung verboten ist.
Der Erhalt der Bewohnbarkeitsbescheinigung ist dadurch
unmöglich, auch wenn die baulichen Veränderungen ordnungsgemäß
im Grundbuch eingetragen wurden, denn für die Gemeinde sind
die letzten baulichen Veränderungen nicht übereinstimmend
mit der gültigen Baunorm, sozusagen illegal, durchgeführt
worden, da keine Bauabnahme des Bauamts vorzuweisen ist. Bei solchen
Immobilien kann dem Käufer nur der Nachweis der Gemeinde erbracht
werden, dass kein Bauverstoß vorliegt und die Immobilie oder
gebauten Gebäude nicht von offizieller Seite abgerissen werden
können. Ferner hat der Käufer zu wissen, dass er offiziell
die Immobilie nicht erweitern oder vergrößern kann. Er
hat den urbanistischen und physischen Zustand der Immobilie beim
Kauf zu akzeptieren und der fristgemäßen Zahlung von
öffentlichen Dienstleistungen von Wasser, Strom, Gas und Abwässern
nachzukommen, da ein späterer Neuanschluss an die öffentlichen
Dienste ohne aktuelle Bewohnbarkeitsbescheinigung ausgeschlossen
ist.
Das Energiezertifikat:
Seit dem 1. Juni 2013 benötigt nach den europäischen
Richtlinien, Gesetz Real Decreto 235/2013 vom 5. April, jede Immobilie
in Spanien ein Energiezertifikat, welches durch einen Architekten
oder Ingenieur erstellt wird.
Dieses Zertifikat wird in einem Register eingetragen und ist für
10 Jahre gültig.
Es informiert über die Referenzwerte der Energieeffizienz
der Immobilie.
Dieses Zertifikat ist bei dem notariellen Verkauf
der Immobilie dem Käufer auszuhändigen und bei Mietverhältnissen
über 4 Monaten dem Mieter vorzulegen.
Zertifikat der Küstenzone:
Sollte Ihre Immobilie in der Nähe der Küstenzone
liegen, so ist bei einem Verkauf dem Käufer auch ein Zertifikat
des Küstenschutzes beizulegen, denn erst dieses Zertifikat
ermöglicht die Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch.
|